Weiterbildungen für Berufskraftfahrer/Innen In der Fahrschule WIENWEST in Wien
Alle BerufskraftfahrerInnen brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als C95 oder D95 im Führerschein eingetragen wird. Wer den C Führerschein vor dem 10.09.2009 bzw. den D Führerschein vor dem 10.09.2008 absolviert hat, hat den Fahrerqualifizierungsnachweis automatisch und muss diesen alle 5 Jahre durch eine Weiterbildung, in Form von 35UE (5 Themen) verlängern. Für absolvierte Prüfungen nach dem oben genannten Datum, muss zuerst ein Berufskraftfahrer bzw. eine Prüfung beim Magistrat absolviert werden. Nach 5 Jahren muss auch hier mit einer Weiterbildung verlängert werden.
Kosten: auf Anfrage!
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Persönliche Voraussetzung
Voraussetzungen für Weiterbildung C95: Lenkberechtigung der Klasse C / C95
Voraussetzungen für Weiterbildung D95: Lenkberechtigung der Klasse D / D95 -
Was ist in den Kosten inkludiert?
C95 Weiterbildung:
Modul 1 Fahrzeugtechnik
Modul 2 Spritsparen
Modul 3 Ladungssicherung + Güterverkehr
Modul 4 Arbeitsrecht
Modul 5 Humanfaktoren
D95 Weiterbildung:
Modul 1 Fahrzeugtechnik
Modul 2 Spritsparen
Modul 3 Ladungssicherung + Personenverkehr
Modul 4 Arbeitsrecht
Modul 5 Humanfaktoren
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Weitere Informationen
Ausnahmen: Für das Lenken folgender Kraftfahrzeuge wird keine C95 Ausbildung benötigt:
- Lenken von KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
- Lenken von KFZ für Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr
- Lenken von KFZ für Werksfahrten Fahrten, die Reparatur oder Wartung betreffen
- Lenken von Kraftfahrzeugen, die für Notfälle oder Rettungsaufgaben eingesetzt werden
- Beförderung von Material und Ausrüstung ohne gewerblichen Hintergrund