Ausländischen Führerschein Austauschen/Umschreiben in Wien

Hier findest du unsere Kostenaufstellung und Informationen für den/die Austausch/Umschreibung

eines Ausländischen Führerscheines.

 

EU- bzw. EWR-Führerscheine

EU- bzw. EWR-Führerscheine werden in Österreich anerkannt, d.h. sie müssen nicht, können jedoch auf freiwilliger Basis umgeschrieben werden.

 

Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerscheine

Verlegt die Besitzerin/der Besitzer eines Nicht-EWR-Führerscheins ihren/seinen Wohnsitz nach Österreich, ist das Lenken von Kraftfahrzeugen grundsätzlich sechs Monate zulässig. Danach verliert der Führerschein seine Gültigkeit und muss umgeschrieben werden.

Grundsätzlich können nur gültige ausländische Führerscheine umgeschrieben werden. Abgelaufene Fristen aus dem Herkunftsstaat sind auch in Österreich zu beachten.

Für die Umschreibung muss eine Fahrprüfung abgelegt werden. (hierfür gibt es Ausnahmen, diese findet man im Internet)

Klasse A

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Klasse B

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Klasse C

 

Klasse CE

 

 Führerschein D

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