Du möchtest dir den Traum vom Führerschein erfüllen und endlich das Autofahren erlernen und schon im Vorhinein alle Kosten kennen?
Dann bist du bei uns genau richtig.
Bei uns gilt das Prinzip der Transparenz, deshalb wissen bei uns die Fahrschüler/innen von Anfang an die Gesamtkosten Ihrer Ausbildung durch unsere angebotenen Ausbildungspakete, die alle unsere Dienstleitungen in der Fahrschule beinhalten. Die zusätzlichen Nebenkosten wären noch das ärztliche Gutachten, der Erste-Hilfe-Kurs und die Gebühren von der Behörde.
Unsere Fahrlehrer/innen sprechen mehr als 10 Sprachen und bringen dir mit viel Leidenschaft und Einsatz die Verkehrsregeln bei und begleiten dich mit viel Geduld und Erfahrung bei deinen ersten Fahrkilometern.
Die Führerscheinklasse B berechtigt das Lenken von Kraftwagen (PKW, Kombi, Klein-LKW) mit bis zu 8 Plätzen und zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 t. Zusätzlich darf ein leichter Anhänger mit bis zu 750 Kg gezogen werden, ein schwerer Anhänger, wenn dieser das höchst zulässigem Gesamtgewicht samt Fahrzeugmasse von 3,5t nicht übersteigt.
Klasse B
Persönliche Voraussetzung
Mindestalter um mit der Ausbildung beginnen zu dürfen liegt bei 17 ½ Jahren. Die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden.
Kosten: 1.580,00 €
Anzahlung bei der Anmeldung: 500,00 €
Was ist in den Kosten inkludiert?
Nebenkosten
Anmeldung
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
Nach erfolgreicher Anmeldung ist ein ärztliches Gutachten und ein 6-stündiger Erste-Hilfe-Kurs dringend nötig.
Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Voraussetzung zur Anmeldung der Theorieprüfung
Praktische Ausbildung
Voraussetzung zur Anmeldung der praktischen Prüfung
Weitere Informationen
Theorieprüfung und Fahrprüfung finden in der Fahrschule statt. (Terminvereinbarungen im Büro)
Scheckkarte wird per Post zugeschickt und ist in der ganzen EU gültig.
Die Probezeit dauert 3 Jahre, mindestens aber bis zum 21. Geburtstag.
Nach dem Führerscheinerwerb ist die Mehrphasenausbildung zwingend erforderlich. Nähere Informationen unter Mehrphasenausbildung
Überprüfung am Fahrzeug
Der Prüfungskandidat muss mit den Einrichtungen des Prüfungsfahrzeugs vertraut sein. Zu überprüfen sind Räder, Bremsanlage, Beleuchtung, Signal/Warneinrichtungen, Lenkung, Flüssigkeitsstände, Batterie, Keilriemen, Sicht und Inneneinrichtungen, Nebelscheinwerfer und die beiden Motoren. Der Kandidat soll beweisen, dass er die im Theorieunterricht gelernten Sicherheitskontrollen in der Praxis anwenden kann. Jeder Kandidat hat ferner vor Beginn der Inbetriebnahme des Fahrzeuges zunächst den Sitz, die Rückblickspiegel und die Kopfstütze auf seine Person einzustellen und den Gurt richtig anzulegen. Diese Punkte werden nicht gesondert abgefragt, sondern es werden die Einstellungen des Kandidaten beobachtet und gegebenenfalls erkannte Fehler eingetragen und bewertet.
Übungen im Langsamfahrbereich
Dazu zählen Verzögerung, Halt, Umkehren, Manövrieren in einer Parklücke, Garage, Slalomfahren und Fahren durch ein Tor. Als Kandidat musst du dich bei diesen Übungen so verhalten, als ob du auf einer öffentlichen Verkehrsfläche unterwegs wärst, d.h. die richtige Blicktechnik anwenden, den Blinker setzen und beim Ein- und Ausparken auf das „Ausscheren“ des Vorderteiles des Fahrzeugs achten. Beim Abstellen ist das Fahrzeug abzusichern.
Fahren im Verkehr
Fahren im Verkehr
Bewertet werden das Fahren in der Ebene und im Gefälle, die Spur- und Tempogestaltung, der Fahrstreifenwechsel, Vorbeifahren und Überholen, das Befahren von Querstellen, Abbiegen auf Kreuzung und das Fahren bei hohem Tempo. Die Prüfstrecke wird vom Fahrprüfer ausgewählt, wobei folgende Verkehrsräume einbezogen werden:
Bei jeder Prüfung müssen mindestens vier dieser Verkehrsräume befahren werden. Der Kandidat muss sein Fahrzeug sicher und mit Rücksicht gegenüber den Partnern im Verkehr bewegen können. Das richtige Fahrzeughandling reicht dafür nicht aus
Erlebte Situationen
Eventuell begangene Fehler können am Ende der Prüfung besprochen werden, wobei es im Ermessen des Fahrprüfers liegt, ob der Fehler letztlich angerechnet wird oder nicht. Folgende mögliche Situationen werden im Prüfungsprotokoll dazu angeführt: