Die Führerscheinklasse B berechtigt das Lenken von Kraftwagen (PKW, Kombi, Klein-LKW) mit bis zu 8 Plätzen und zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 t. Zusätzlich darf ein leichter Anhänger mit bis zu 750 Kg gezogen werden, ein schwerer Anhänger, wenn dieser das höchst zulässigem Gesamtgewicht samt Fahrzeugmasse von 3,5t nicht übersteigt.
Klasse B
Persönliche Voraussetzung
Mindestalter: 17 ½ Jahre
Kosten: 1.580€
Anzahlung: 500€
Was ist in den Kosten inkludiert?
- Anmeldungsgebühr
- Versicherung
- Theoriekurs
- 18 Fahrstunden inkl. Autobahn & Nachtfahrt
- Erstantritt: Theorieprüfung
- Erstantritt: Fahrprüfung
Nebenkosten
- ärztliches Gutachten 35€*
- Erste-Hilfe-Kurs 65€*
- Lernunterlagen (USB, Online) 42€
- behördliche Kosten*
*Preise sind lt. aktuellem Tarif der zuständigen Behörde bzw. des zuständigen Institutes und unter Vorbehalt
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt persönlich mit den oben angeführten Punkten.
Ausbildung
Theoretische Ausbildung
- 16 Kurseinheiten (G01-G10 und B1-B6)
Theorieprüfung
Voraussetzung zur Anmeldung
- absolvierte theoretische Ausbildung
- gültiges ärztliches Gutachten
Praktische Ausbildung
- 18 Fahrstunden inkl. Autobahn und Nachtfahrt
Fahrprüfung
Voraussetzung zur Anmeldung
- bestandene Theorieprüfung
- absolvierte praktische - Ausbildung
- gültiges ärztliches - Gutachten
- abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs
Weitere Informationen
Überprüfung am Fahrzeug
Der Prüfungskandidat muss mit den Einrichtungen des Prüfungsfahrzeugs vertraut sein.
Zu überprüfen sind
- Räder
- Bremsanlage
- Beleuchtung
- Signal/Warneinrichtungen
- Lenkung
- Flüssigkeitsstände
- Batterie
- Keilriemen
- Sicht und Inneneinrichtungen
- Nebelscheinwerfer
- die beiden Motoren
Der Kandidat soll beweisen, dass er die im Theorieunterricht gelernten Sicherheitskontrollen in der Praxis anwenden kann. Jeder Kandidat hat ferner vor Beginn der Inbetriebnahme des Fahrzeuges zunächst den Sitz, die Rückblickspiegel und die Kopfstütze auf seine Person einzustellen und den Gurt richtig anzulegen. Diese Punkte werden nicht gesondert abgefragt, sondern es werden die Einstellungen des Kandidaten beobachtet und gegebenenfalls erkannte Fehler eingetragen und bewertet.
Übungen im Langsamfahrbereich
Dazu zählen
- Verzögerung
- Halt
- Umkehren
- Manövrieren in einer Parklücke und Garage
- Slalomfahren
- Fahren durch ein Tor
Als Kandidat musst du dich bei diesen Übungen so verhalten, als ob du auf einer öffentlichen Verkehrsfläche unterwegs wärst, d.h. die richtige Blicktechnik anwenden, den Blinker setzen und beim Ein- und Ausparken auf das „Ausscheren“ des Vorderteiles des Fahrzeugs achten. Beim Abstellen ist das Fahrzeug abzusichern.
Fahren im Verkehr
Bewertet werden das Fahren in der Ebene und im Gefälle, die Spur- und Tempogestaltung, der Fahrstreifenwechsel, Vorbeifahren und Überholen, das Befahren von Querstellen, Abbiegen auf Kreuzung und das Fahren bei hohem Tempo. Die Prüfstrecke wird vom Fahrprüfer ausgewählt, wobei folgende Verkehrsräume einbezogen werden:
- Verkehrsberuhigte Gebiete (ca. 30 km/h)
- Ortsgebiet (50 km/h)
- Freilandstraßen (über 50 km/h, Richtgeschwindigkeit 80 km/h)
- Autobahnen, Autostraßen oder Schnellstraßen (mindestens 80 km/h, Richtgeschwindigkeit 100 km/h)
Bei jeder Prüfung müssen mindestens vier dieser Verkehrsräume befahren werden. Der Kandidat muss sein Fahrzeug sicher und mit Rücksicht gegenüber den Partnern im Verkehr bewegen können. Das richtige Fahrzeughandling reicht dafür nicht aus.
Erlebte Situationen
Eventuell begangene Fehler können am Ende der Prüfung besprochen werden, wobei es im Ermessen des Fahrprüfers liegt, ob der Fehler letztlich angerechnet wird oder nicht.
Folgende mögliche Situationen werden im Prüfungsprotokoll dazu angeführt:
- Wahl der Fahrgeschwindigkeit
- Wahl der Fahrspur
- Wahl von Tiefenabstand und Seitenabstand
- Fahren auf Autobahnen und Autostraßen
- Überholen, Überholtwerden
- Gefahrenstellen erkennen, Partnerkunde
- Defensiv-Taktik, Öko-Fahrstil
- Anlauf-Ablauf erkennen