B Mit L17
Bei der Vorgezogenen Lenkberechtigung ist es möglich den Führerschein Klasse B mit 17 Jahren zu besitzen. Die Ausbildung sieht vor die gesetzlich erforderlichen Fahrstunden in der Fahrschule und danach mit der Begleitperson die Ausbildungsfahrten im Umfang von 3.000 km zu absolvieren, wobei du jeweils alle 1.000 km eine Überprüfungsfahrt in der Fahrschule vollziehen musst.
Klasse B mit L17 – Vorgezogene Lenkberechtigung
Gebühren von der Behörde:
Anmeldung
Persönliche Voraussetzung
Mindestalter um mit der Ausbildung beginnen zu dürfen liegt bei 15½ Jahren. Die Fahrprüfung darf frühestens am 17. Geburtstag absolviert werden.
Voraussetzungen für den Begleiter
Besitz des Führerscheins durchgehend seit mindestens 7 Jahren
Begleiter verfügt über Fahrpraxis in den letzten drei Jahren und hat keine schwere Verkehrsübertretung begangen.
Für eine Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen
o gültigen Lichtbildausweis (bei nicht EU-Bürger zusätzlich ein Visum)
o Meldezettel
o Anzahlung von 450 €
Nach erfolgreicher Anmeldung ist ein ärztliches Gutachten und ein 6-stündiger Erste-Hilfe-Kurs dringend nötig.
Ausbildung
· offener Restbetrag begleichen
Weitere Informationen
Theorieprüfung und Fahrprüfung finden in der Fahrschule statt. (Terminvereinbarungen im Büro)
Fahrprüfung darf frühestens am 17. Geburtstag absolviert werden.
Die Scheckkarte wird per Post zugeschickt und ist bis zum 18. Geburtstag nicht in allen Ländern gültig. Bitte unbedingt vor Reiseantritt darüber informieren.
Die Probezeit dauert 3 Jahre, mindestens aber bis zum 21. Geburtstag.
Eine Mehrphasenausbildung ist zwingend erforderlich. Nähere Informationen unter Mehrphasenausbildung.
1. Überprüfung am Fahrzeug
Der Prüfungskandidat muss mit den Einrichtungen des Prüfungsfahrzeugs vertraut sein. Zu überprüfen sind Räder, Bremsanlage, Beleuchtung, Signal/Warneinrichtungen, Lenkung, Flüssigkeitsstände, Batterie, Keilriemen, Sicht und Inneneinrichtungen, Nebelscheinwerfer und die beiden Motoren. Der Kandidat soll beweisen, dass er die im Theorieunterricht gelernten Sicherheitskontrollen in der Praxis anwenden kann. Jeder Kandidat hat ferner vor Beginn der Inbetriebnahme des Fahrzeuges zunächst den Sitz, die Rückblickspiegel und die Kopfstütze auf seine Person einzustellen und den Gurt richtig anzulegen. Diese Punkte werden nicht gesondert abgefragt, sondern es werden die Einstellungen des Kandidaten beobachtet und gegebenenfalls erkannte Fehler eingetragen und bewertet.
2. Übungen im Langsamfahrbereich
Dazu zählen Verzögerung, Halt, Umkehren, Manövrieren in einer Parklücke, Garage, Slalomfahren und Fahren durch ein Tor. Als Kandidat musst du dich bei diesen Übungen so verhalten, als ob du auf einer öffentlichen Verkehrsfläche unterwegs wärst, d.h. die richtige Blicktechnik anwenden, den Blinker setzen und beim Ein- und Ausparken auf das „Ausscheren“ des Vorderteiles des Fahrzeugs achten. Beim Abstellen ist das Fahrzeug abzusichern.
3. Fahren im Verkehr
Fahren im Verkehr
Bewertet werden das Fahren in der Ebene und im Gefälle, die Spur- und Tempogestaltung, der Fahrstreifenwechsel, Vorbeifahren und Überholen, das Befahren von Querstellen, Abbiegen auf Kreuzung und das Fahren bei hohem Tempo. Die Prüfstrecke wird vom Fahrprüfer ausgewählt, wobei folgende Verkehrsräume einbezogen werden:
Bei jeder Prüfung müssen mindestens vier dieser Verkehrsräume befahren werden. Der Kandidat muss sein Fahrzeug sicher und mit Rücksicht gegenüber den Partnern im Verkehr bewegen können. Das richtige Fahrzeughandling reicht dafür nicht aus
4. Erlebte Situationen
Eventuell begangene Fehler können am Ende der Prüfung besprochen werden, wobei es im Ermessen des Fahrprüfers liegt, ob der Fehler letztlich angerechnet wird oder nicht. Folgende mögliche Situationen werden im Prüfungsprotokoll dazu angeführt: