Klasse B mit L17 – Vorgezogene Lenkberechtigung
Persönliche Voraussetzung
Mindestalter: 15 ½ Jahre
Voraussetzung für den Begleiter
Besitz der Führerscheinklasse B seit mindestens 7 Jahren und den letzten 3 Jahren keine schweren Verkehrsübertretungen
Kosten: 1.570€
Anzahlung: 500€
Was ist in den Kosten inkludiert?
- Anmeldungsgebühr
- Versicherung
- Theoriekurs
- 12 Fahrstunden
- L-Einweisung
- 3 Überprüfungsfahrten
- Erstantritt: Theorieprüfung
- Erstantritt: Fahrprüfung
Nebenkosten
- ärztliches Gutachten 35€*
- Erste-Hilfe-Kurs 65€*
- Lernunterlagen (USB, Online) 42€
- L-Taferl 10€
- behördliche Kosten*
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt persönlich mit den oben angeführten Punkten.
Ausbildung
Theoretische Ausbildung
- 16 Kurseinheiten (G01-G10 und B1-B6)
Theorieprüfung
Voraussetzung zur Anmeldung
- absolvierte theoretische Ausbildung
- gültiges ärztliches Gutachten
Praktische Ausbildung
- 12 Fahrstunden
L-Einweisung
Voraussetzung
- gültiges ärztliches Gutachten
- absolvierte 12 Fahrstunden
- absolvierte theoretische Ausbildung
Durchführung der 1. Ausbildungsfahrt von mind. 1.000 km mit der Begleitperson
Nicht vergessen das Fahrtenprotokoll führen
1. Überprüfungsfahrt mit Privatauto und Begleiter in der Fahrschule
Durchführung der 2. Ausbildungsfahrt von min. 1.000 km mit der Begleitperson
Nicht vergessen das Fahrtenprotokoll führen
2. Überprüfungsfahrt mit Privatauto und Begleiter in der Fahrschule
Durchführung der 3. Ausbildungsfahrt von mind. 1.000 km mit der Begleitperson
Nicht vergessen Fahrtenprotokoll führen
3. Überprüfungsfahrt mit Fahrschulauto in der Fahrschule
Fahrprüfung
Voraussetzung zur Anmeldung
- bestandene Theorieprüfung
- absolvierte praktische Ausbildung
- gültiges ärztliches Gutachten
- abgeschlossenes Fahrtenprotokoll
- abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs
Durchführung der Ausbildungsfahrt der Begleitperson zu je 1.000 km
Nach jeden 1.000 km, muss eine Überprüfungsfahrt in der Fahrschule absolviert werden.
1. Überprüfungsfahrt nach 1.000 km mit Privatauto und Begleiter in der Fahrschule
2. Überprüfungsfahrt nach 2.000 km mit Privatauto und Begleiter in der Fahrschule
3. Überprüfungsfahrt nach 3000 km mit Fahrschulauto in der Fahrschule
ACHTUNG: Nicht vergessen ein Fahrtenprotokoll zu führen und zwischen den Überprüfungsfahrten müssen mind. 2 Wochen sein.
Weitere Informationen
1. Überprüfung am Fahrzeug
Der Prüfungskandidat muss mit den Einrichtungen des Prüfungsfahrzeugs vertraut sein.
Zu überprüfen sind
- Räder
- Bremsanlage
- Beleuchtung
- Signal/Warneinrichtungen
- Lenkung
- Flüssigkeitsstände
- Batterie
- Keilriemen
- Sicht und Inneneinrichtungen
- Nebelscheinwerfer
- beide Motoren
Der Kandidat soll beweisen, dass er die im Theorieunterricht gelernten Sicherheitskontrollen in der Praxis anwenden kann. Jeder Kandidat hat ferner vor Beginn der Inbetriebnahme des Fahrzeuges zunächst den Sitz, die Rückblickspiegel und die Kopfstütze auf seine Person einzustellen und den Gurt richtig anzulegen. Diese Punkte werden nicht gesondert abgefragt, sondern es werden die Einstellungen des Kandidaten beobachtet und gegebenenfalls erkannte Fehler eingetragen und bewertet.
2. Übungen im Langsamfahrbereich
Dazu zählen
- Verzögerung
- Halt
- Umkehren
- Manövrieren in einer Parklücke/Garage
- Slalomfahren
- Fahren durch ein Tor
Als Kandidat musst du dich bei diesen Übungen so verhalten, als ob du auf einer öffentlichen Verkehrsfläche unterwegs wärst, d.h. die richtige Blicktechnik anwenden, den Blinker setzen und beim Ein- und Ausparken auf das „Ausscheren“ des Vorderteiles des Fahrzeugs achten. Beim Abstellen ist das Fahrzeug abzusichern.
3. Fahren im Verkehr
Bewertet werden das Fahren in der Ebene und im Gefälle, die Spur- und Tempogestaltung, der Fahrstreifenwechsel, Vorbeifahren und Überholen, das Befahren von Querstellen, Abbiegen auf Kreuzung und das Fahren bei hohem Tempo. Die Prüfstrecke wird vom Fahrprüfer ausgewählt, wobei folgende Verkehrsräume einbezogen werden:
- Verkehrsberuhigte Gebiete (ca. 30 km/h)
- Ortsgebiet (50 km/h)
- Freilandstraßen (über 50 km/h, Richtgeschwindigkeit 80 km/h)
- Autobahnen, Autostraßen oder Schnellstraßen (mindestens 80 km/h, Richtgeschwindigkeit 100 km/h)
Bei jeder Prüfung müssen mindestens vier dieser Verkehrsräume befahren werden. Der Kandidat muss sein Fahrzeug sicher und mit Rücksicht gegenüber den Partnern im Verkehr bewegen können. Das richtige Fahrzeughandling reicht dafür nicht aus
4. Erlebte Situationen
Eventuell begangene Fehler können am Ende der Prüfung besprochen werden, wobei es im Ermessen des Fahrprüfers liegt, ob der Fehler letztlich angerechnet wird oder nicht.
Folgende mögliche Situationen werden im Prüfungsprotokoll dazu angeführt:
- Wahl der Fahrgeschwindigkeit
- Wahl der Fahrspur
- Wahl von Tiefenabstand und Seitenabstand
- Fahren auf Autobahnen und Autostraßen
- Überholen, Überholtwerden
- Gefahrenstellen erkennen, Partnerkunde
- Defensiv-Taktik, Öko-Fahrstil
- Anlauf-Ablauf erkennen