Bei der dualen Ausbildung hat man mehr Selbstbestimmung in der Ausbildung. Interessant ist das neue System für all jene, die es vorziehen von Eltern oder Bekannten das Autofahren zum Teil zu erlernen. Zusätzlich zu den erforderlichen 12 Fahrstunden, müssen noch 1.000 km Privat mit einer Person die seit mind. 7 Jahren im Besitzt der Führerscheinklasse B ist vollzogen werden. Dieses ersetzt die Hauptschulung in der Fahrschule.
Klasse B mit L
Persönliche Voraussetzung
Mindestalter um mit der Ausbildung beginnen
zu dürfen liegt bei 17 ½ Jahren. Die Fahrprüfung darf frühestens am 18.Geburtstag absolviert werden.
Voraussetzungen für den Begleiter
Besitz des Führerscheins durchgehend seit mindestens 7 Jahren
Begleiter verfügt über Fahrpraxis in den letzten drei Jahren und hat keine schwere Verkehrsübertretung begangen.
Kosten: 1.300,00 €
Anzahlung bei der Anmeldung: 500,00 €
Was ist in den Kosten inkludiert?
Nebenkosten
Anmeldung
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen
o gültigen Lichtbildausweis (bei nicht EU-Bürgern zusätzlich ein Visum)
o Meldezettel
o Anzahlung von 500 €
Nach erfolgreicher Anmeldung ist ein ärztliches Gutachten und ein 6-stündiger Erste-Hilfe-Kurs dringend nötig.
Ausbildung
Theoretische Ausbildung
Voraussetzung zur Anmeldung der Theorieprüfung:
Praktische Ausbildung:
Voraussetzung zur Anmeldung der praktischen Prüfung
Weitere Informationen
Theorieprüfung und Fahrprüfung finden in der Fahrschule statt. (Terminvereinbarungen im Büro)
Scheckkarte wird per Post zugeschickt und ist in der ganzen EU gültig.
Die Probezeit dauert 3 Jahre, mindestens aber bis zum 21. Geburtstag.
Nach dem Führerscheinerwerb ist die Mehrphasenausbildung zwingend erforderlich. Nähere Informationen unter Mehrphasenausbildung
1. Überprüfung am Fahrzeug
Der Prüfungskandidat muss mit den Einrichtungen des Prüfungsfahrzeugs vertraut sein. Zu überprüfen sind Räder, Bremsanlage, Beleuchtung, Signal/Warneinrichtungen, Lenkung, Flüssigkeitsstände, Batterie, Keilriemen, Sicht und Inneneinrichtungen, Nebelscheinwerfer und die beiden Motoren. Der Kandidat soll beweisen, dass er die im Theorieunterricht gelernten Sicherheitskontrollen in der Praxis anwenden kann. Jeder Kandidat hat ferner vor Beginn der Inbetriebnahme des Fahrzeuges zunächst den Sitz, die Rückblickspiegel und die Kopfstütze auf seine Person einzustellen und den Gurt richtig anzulegen. Diese Punkte werden nicht gesondert abgefragt, sondern es werden die Einstellungen des Kandidaten beobachtet und gegebenenfalls erkannte Fehler eingetragen und bewertet.
2. Übungen im Langsamfahrbereich
Dazu zählen Verzögerung, Halt, Umkehren, Manövrieren in einer Parklücke, Garage, Slalomfahren und Fahren durch ein Tor. Als Kandidat musst du dich bei diesen Übungen so verhalten, als ob du auf einer öffentlichen Verkehrsfläche unterwegs wärst, d.h. die richtige Blicktechnik anwenden, den Blinker setzen und beim Ein- und Ausparken auf das „Ausscheren“ des Vorderteiles des Fahrzeugs achten. Beim Abstellen ist das Fahrzeug abzusichern.
3. Fahren im Verkehr
Fahren im Verkehr
Bewertet werden das Fahren in der Ebene und im Gefälle, die Spur- und Tempogestaltung, der Fahrstreifenwechsel, Vorbeifahren und Überholen, das Befahren von Querstellen, Abbiegen auf Kreuzung und das Fahren bei hohem Tempo. Die Prüfstrecke wird vom Fahrprüfer ausgewählt, wobei folgende Verkehrsräume einbezogen werden:
Bei jeder Prüfung müssen mindestens vier dieser Verkehrsräume befahren werden. Der Kandidat muss sein Fahrzeug sicher und mit Rücksicht gegenüber den Partnern im Verkehr bewegen können. Das richtige Fahrzeughandling reicht dafür nicht aus
4. Erlebte Situationen
Eventuell begangene Fehler können am Ende der Prüfung besprochen werden, wobei es im Ermessen des Fahrprüfers liegt, ob der Fehler letztlich angerechnet wird oder nicht. Folgende mögliche Situationen werden im Prüfungsprotokoll dazu angeführt: