Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse über 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen. Zusätzlich darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden,
Kosten: 1.408,00 €
Anzahlung: 533,00 €
Allgemeine Informationen
Persönliche Voraussetzung
Was ist in den Kosten inkludiert?
Weitere Informationen
Ein Zugfahrzeug der C1 und ein Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 12.000 kg beträgt. Ein Zugfahrzeug der Klasse B und ein Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg beträgt.
Kosten: 1.108,00 €
Anzahlung: 531,00 €
Allgemeine Informationen
Persönliche Voraussetzung
Was ist in den Kosten inkludiert?
Weitere Informationen
Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen sowie Sonderkraftfahrzeuge. Zusätzlich darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden.
Kosten: 1.408,00 €
Anzahlung: 533,00 €
Allgemeine Informationen
Persönliche Voraussetzung
Was ist in den Kosten inkludiert?
Weitere Informationen
Ein Zugfahrzeug der Klasse C und ein Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Kosten: 1.108,00 €
Anzahlung: 531,00 €
Allgemeine Informationen
Persönliche Voraussetzung
Was ist in den Kosten inkludiert?
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen
1. Klasse C: Überprüfung am Fahrzeug
Hier wird der Prüfer speziell auf die Bauart und die Eigenheiten des Prüfungsfahrzeuges eingehen. Beim Kippen des Führerhauses müssen nur die erforderlichen Handgriffe gezeigt werden. Das Öffnen der Wartungsklappe ist für die Überprüfungen natürlich erforderlich.
Überprüft werden:
1. Klasse CE: Überprüfungen am Fahrzeug
2. Klasse C: Fahrübungen
Als Kandidat musst du dich bei diesen Übungen so verhalten, als würdest du dich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche bewegen, d.h. die entsprechende Blicktechnik anwenden, den Blinker setzen, beim Ein- und Ausparken auf das „Ausscheren“ des Fahrzeugvorderteils achten usw. Beim Abstellen muss das Fahrzeug gesichert werden. Bei dieser Führerscheinklasse sind alle Prüfungsteile vorgeschrieben. Gelingt eine Teilübung nicht, bleiben dir insgesamt drei Versuche, sie erfolgreich zu absolvieren.
Vorgeschrieben sind folgende Übungen:
2. Klasse CE: Fahrübungen
Auch hier sind alle Prüfungsteile vorgeschrieben. Gelingt eine Teilübung nicht, bleiben dir insgesamt drei Versuche, sie erfolgreich zu absolvieren. Ansonsten gelten dieselben Regeln wie bei der Klasse C.
Vorgeschrieben sind folgende Übungen:
3. Klasse C und CE: Fahren im Verkehr
Geachtet wird auf Fahren in der Ebene und im Gefälle, Spur- und Tempogestaltung, Fahrstreifenwechsel, Vorbeifahren und Überholen, Befahren von Querstellen, Einbiegen sowie Fahren bei hohem Tempo.
Prüfungsinhalte:
Prüfstrecke:
Beurteilungskriterien:
Bei der Klasse CE werden die Grundsätze der Prüfung sowie der Mängelkatalog gemäß der Klasse des Zugfahrzeuges angewandt. Die geänderten Abmessungen der Fahrzeugkombination werden dabei jedoch berücksichtigt. Insbesondere wird der Prüfer darauf achten, dass der Kandidat eine entsprechend seiner Fahrzeugkombination andere Fahrlinie legt als alleine mit dem Zugfahrzeug. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, die gleiche Strecke einmal mit dem Zugfahrzeug alleine und dann mit dem Anhänger zu fahren, denn in Kurven und vor allem auch beim Einbiegen ist eine andere Fahrlinie zu legen. Dadurch kann erkannt werden, ob dem Kandidaten die geänderten Abmessungen der Fahrzeugkombination bewusst sind.
4. Erlebte Situationen
Eventuell begangene Fehler können am Ende der Prüfung besprochen werden, wobei es im Ermessen des Fahrprüfers liegt, ob der Fehler letztlich angerechnet wird oder nicht. Folgende mögliche Situationen werden im Prüfungsprotokoll dazu angeführt:
Die Mindestdauer für den Teil 3 (Fahren im Verkehr) beträgt für die Klassen C1, C, D1, D sowie C1E, CE, D1E und DE 45 Minuten. Unter Berücksichtigung der Prüfungsteile 1, 2 und 4 wird daher die Gesamtdauer der praktischen Prüfung 60 Minuten nicht unterschreiten, außer die Prüfung wird abgebrochen. Für die Klassen C1 und C bzw. C1E und CE sind jeweils dieselben Übungen und derselbe Beurteilungskatalog vorgesehen. Die unterschiedlichen Abmessungen, Gewichte und weitere Eigenheiten des Prüfungsfahrzeugs fließen natürlich in die Bewertung mit ein. Rückfragen des Prüfers, die andere Fahrzeugtypen beinhalten, gelten als zulässig.
Downloads
C: Überprüfungen am Fahrzeug
CE: Überprüfungen am Fahrzeug
C: Übungen im Langsamfahrbereich
CE: Übungen im Langsamfahrbereich
C/CE: Fahren im Verkehr
C/CE: Erlebte Situationen
Sonstiges