Kraftwagen, die zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, mit nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und einer höchsten Gesamtlänge von 8 m. Zusätzlich darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden.
D1 zu B
Kosten: 1.700,00 €
Anzahlung: 547,00 €
D1 zu C
Kosten: 1.308,00 €
Anzahlung: 547,00 €
Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und Sonderkraftfahrzeuge. Zusätzlich darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden.
D zu B
Kosten: 1.700,00 €
Anzahlung: 547,00 €
D zu C
Kosten: 1.308,00 €
Anzahlung: 547,00 €
Allgemeine Informationen
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Persönliche Voraussetzung
Mindestalter um mit der Ausbildung beginnen zu dürfen liegt bei 20 ½ Jahren. Ein Arztgutachten ist nötig.
Was ist in den Kosten inkludiert?
Weitere Informationen
Theorieprüfung und Fahrprüfung finden in der Fahrschule statt und eine Terminvereinbarung erfolgt im Büro. Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden.
Ein Zugfahrzeug der Klasse D1 und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Für nähere Informationen wende dich bitte an unser Kundenbüro.
Ein Zugfahrzeug der Klasse D und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Für nähere Informationen wende dich bitte an unser Kundenbüro.
Für die Klassen D1 und D bzw. D1E und DE sind dieselben Übungen und derselbe Beurteilungskatalog vorgesehen, wobei die unterschiedlichen Abmessungen, Gewichte und Eigenheiten des jeweiligen Prüfungsfahrzeugs natürlich mitberücksichtigt werden. Rückfragen des Prüfers hinsichtlich anderer Fahrzeugtypen sind zulässig.
Allgemeine Informationen
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1. Überprüfung am Fahrzeug
Beim Bus sind viele zu prüfende Teile verbaut und damit nur von unten zugänglich. Zerlegungsarbeiten für mögliche Prüfungen sind nicht durchzuführen. Sehr wohl gefordert werden kann jedoch die Öffnung der Wartungsklappen oder der Motorabdeckung. Wichtig ist, dass du Kenntnis über die Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeugs, Notöffnung der Fahrgasttüren, Notausstiege (Dach!), Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Ausrüstung etc. hast. Auch die Kenntnis und Bedienung des EU-Kontrollgeräts wird vorausgesetzt. Überprüft werden Reifen/Räder, Bremsanlage, Außenbereich, Lenkung, EU-Kontrollgerät, Batterie/Keilriemen, Flüssigkeitsstände, ausreichende Sicht und einige Innenkontrollen bzw. Kontrolleinrichtungen.
2. Übungen im Langsamfahrbereich
Durchzuführen sind Zielbremsung,
Fahren seitlich an der Rampe, in der Garage, rückwärts an der Rampe und das
knappe Vorbeifahren. Gelingt eine Teilübung nicht, hast du insgesamt drei
Versuche, um sie erfolgreich zu absolvieren.
3. Fahren im Verkehr
Der Mängelkatalog der Klasse C gilt analog. Bei der Beurteilung der Fahrt müssen die Fahrzeugabmessungen, das Gewicht und die Beschleunigung etc. vom Fahrprüfer berücksichtigt werden. Zu achten ist vor allem auf den vorderen und hinteren „Überhang“ und eine runde Fahrweise. Beurteilungskriterien sind weiterhin ein umweltfreundliches und sparsames Fahren, die Berücksichtigung des Komforts der Passagiere durch entsprechend dosiertes Beschleunigen, ruhiges Fahren und gleichmäßiges Bremsen. Die Fahrgäste müssen ruhig sitzen können. Wohngebiete sollten nach Möglichkeit nicht befahren werden. Dafür sind verstärkt Verkehrsräume, in denen sich ein Buslenker überwiegend bewegt, miteinzubeziehen, wie z.B. Bahnhofsgebiete, Busbahnhöfe oder von Linienbussen befahrene Strecken. Daraus ergeben sich vier Verkehrsräume:
4. Erlebte Situationen
Eventuell begangene Fehler können am Ende der Prüfung besprochen werden, wobei es im Ermessen des Fahrprüfers liegt, ob der Fehler letztlich angerechnet wird oder nicht. Folgende mögliche Situationen werden im Prüfungsprotokoll dazu angeführt:
Die praktische Fahrprüfung der Klassen C1, C, D1 und D, C1E, CE, D1E und DE an unserer Fahrschule in Wien beträgt mindestens 60 Minuten, ausgenommen die Prüfung wird vorzeitig abgebrochen.
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Überprüfungen am Fahrzeug
Übungen im Langsamfahrbereich
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