Einspurige Mopeds mit max. 50 ccm Hubraum bei Hubkolbenmotoren und max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit sowie elektrisch angetriebene Scooter über 600W Motorleistung oder über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit.
Kosten: 199,00 €
Allgemeine Informationen
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Persönliche Voraussetzung
Mindestalter, um mit der Ausbildung beginnen zu dürfen liegt bei 14 ½ Jahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten bzw. 15 ½ Jahren ohne deren Zustimmung. Die Prüfung kann bereits 2 Monate vor dem 15. Geburtstag absolviert werden.
Ein Arztgutachten wird nur bei Personen ab dem 20. Geburtstags benötigt. Es ist kein Erste Hilfe Kurs nötig.
Was ist in den Kosten inkludiert?
Einschreibung, Versicherung, Theoriekurs, Theorieprüfung, 6 Fahrstunden am Übungsparkplatz und 2 Fahrstunden im Straßenverkehr.
Weitere Informationen
Theorieprüfung wird in der Fahrschule absolviert, eine Fahrprüfung ist nicht nötig. Der Fahrlehrer beurteilt ob eine ausreichende Fahrzeugbeherrschung vorhanden ist.
Die Scheckkarte wird per Post zugeschickt. Mindestalter: 15 Jahre mit Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten bzw. 16 Jahre ohne deren Zustimmung.
Im EU/EWR Ausland wird die Klasse AM erst ab 16 Jahren anerkannt.
Es gibt keine Probezeit. Die 0,1-Promille-Grenze gilt dennoch bis zum 20. Geburtstag.
Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 125 ccm Hubraum, max. 11kW (15PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15kW (20PS), gültig auch im EU/EWR-Ausland.
Die Lenkberechtigung der Klasse A1 umfasst auch leichte Einachs-Anhänger, die nicht breiter sind als das Zugfahrzeug.
Kosten: 1 008,00 €
Anzahlung: 450,00 €
Allgemeine Informationen
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Persönliche Voraussetzung
Mindestalter, um mit der Ausbildung beginnen zu dürfen liegt bei 15 ½ Jahren. Ein Arztgutachten und Erste Hilfe Kurs ist nötig.
Was ist in den Kosten inkludiert?
Einschreibung, Versicherung, Theoriekurs, Theorie- & Praktische Prüfung, 4 Fahrstunden am Übungsparkplatz und 10 Fahrstunden im Straßenverkehr
Weitere Informationen
Theorieprüfung und Fahrprüfung finden in der Fahrschule statt. (Terminvereinbarungen im Büro)
Fahrprüfung darf frühestens am 16. Geburtstag stattfinden.
Die Scheckkarte wird per Post zugeschickt und ist in der ganzen EU gültig.
Die Probezeit dauert 3 Jahre, mindestens aber bis zum 21. Geburtstag.
Eine Mehrphasenausbildung ist zwingend erforderlich. Nähere Informationen unter Mehrphasenausbildung.
Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 35 kW (48 PS) und max. 0,2 kW/kg Eigengewicht (bzw. 5 kg pro kW). Eine ungedrosselte Version als „Originalvariante“ ist mit max. 70 kW Leistungen zulässig.
Die Lenkberechtigung der Klasse A2 umfasst auch leichte Einachs-Anhänger, die nicht breiter sind als das Zugfahrzeug.
Kosten: 959,00 €
Anzahlung: 400,00 €
Allgemeine Informationen
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Persönliche Voraussetzung
Mindestalter um mit der Ausbildung beginnen zu dürfen liegt bei 17 ½ Jahren. Ein Arztgutachten und Erste Hilfe Kurs ist nötig.
Was ist in den Kosten inkludiert?
Einschreibung, Versicherung, Theoriekurs, Theorie- & Praktische Prüfung, 4 Fahrstunden am Übungsparkplatz und 10 Fahrstunden im Straßenverkehr
Weitere Informationen
Theorieprüfung und Fahrprüfung finden in der Fahrschule statt. (Terminvereinbarungen im Büro)
Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden.
Die Scheckkarte wird per Post zugeschickt und ist in der ganzen EU gültig.
Die Probezeit dauert 3 Jahre, mindestens aber bis zum 21. Geburtstag.
Eine Mehrphasenausbildung ist zwingend erforderlich. Nähere Informationen unter Mehrphasenausbildung.
Upgrade von A1 auf A2
Es gibt keinen automatischen Aufstieg in die nächsthöhere Führerscheinklasse! Nach zwei Jahren in Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung kann zum Upgrade auf die Klasse A2 entweder eine Praxisprüfung oder ein siebenstündiges Fahrtraining absolviert werden. Wer direkt von A1 auf A wechseln möchte, muss zur Praxisprüfung antreten und mindestens 24 Jahre alt sein.
Motorräder mit oder ohne Beiwagen und dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW Leistung zulässig.
Die Lenkberechtigung der Klasse A umfasst auch leichte Einachs-Anhänger, die nicht breiter sind als das Zugfahrzeug.
Kosten: 959,00 €
Anzahlung: 400,00 €
Allgemeine Informationen
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Persönliche Voraussetzung
Mindestalter um mit der Ausbildung beginnen zu dürfen liegt bei 23 ½ Jahren. Ein Arztgutachten und Erste Hilfe Kurs ist nötig.
Was ist in den Kosten inkludiert?
Einschreibung, Versicherung, Theoriekurs, Theorie- & Praktische Prüfung, 4 Fahrstunden am Übungsparkplatz und 10 Fahrstunden im Straßenverkehr
Weitere Informationen
Theorieprüfung und Fahrprüfung finden in der Fahrschule statt. (Terminvereinbarungen im Büro)
Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag stattfinden.
Die Scheckkarte wird per Post zugeschickt und ist in der ganzen EU gültig.
Die Probezeit dauert 3 Jahre, mindestens aber bis zum 21. Geburtstag.
Eine Mehrphasenausbildung ist zwingend erforderlich. Nähere Informationen unter Mehrphasenausbildung.
Für Personen ab dem 39. Geburtstag
Ab dem genannten Datum, ist eine weitere Doppelfahrstunde gesetzlich vorgeschrieben.
Upgrade von A2 auf A
Es gibt keinen automatischen Aufstieg in die nächsthöhere Führerscheinklasse! Nach zwei Jahren in Besitz von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung kann zum Upgrade auf die Klasse A entweder eine Praxisprüfung oder ein siebenstündiges Fahrtraining absolviert werden.
Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 125 ccm Hubraum, max. 11kW (15PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15kW (20PS), gültig auch im EU/EWR-Ausland.
Kosten: 169,00 €
Allgemeine Informationen
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Persönliche Voraussetzung
Man muss durchgehend 5 Jahre im Besitz der Führerschein Klasse B sein. Ein Arztgutachten und Erste Hilfe Kurs ist nicht nötig.
Was ist in den Kosten inkludiert?
Einschreibung, Versicherung, 6 Fahrstunden
Weitere Informationen
Theorieprüfung und Fahrprüfung sind nicht nötig.
Der Führerschein wird mit der Ausbildungsbestätigung und dem Führerschein auf der Behörde beantragt. Die Scheckkarte wird per Post zugeschickt.
Eine Probezeit und Mehrphasenausbildung ist nicht nötig.
Die europaweite Gültigkeit des Codes 111 ist nicht einheitlich. Sie wird durch bilaterale Abkommen geregelt und schwankt. Bitte unbedingt vor Reiseantritt darüber informieren.
Die praktische Führerscheinprüfung besteht aus vier Teilen:
Allgemeine Informaionen
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Überprüfung am Fahrzeug
Der Kandidat muss mit den Einrichtungen des Prüfungsfahrzeugs vertraut sein. In diesem Teil musst du zeigen, dass du die in der Theorieprüfung gelernten Sicherheitskontrollen beherrscht. Ausgewählt werden drei Themen aus den Bereichen Räder, Bremsanlage, Beleuchtung, Signal/Warneinrichtungen, Flüssigkeitsstände, Fahrbereitschaft/Absichern, Antrieb und Bekleidung.
Übungen im Langsamfahrbereich
Dazu zählen Rangieren ohne Motor, Slalom, enges Einbiegen, Achter weit, Ausweichhaken, Zielbremsung und Gefahrenbremsung. Der Kandidat muss sich stets so verhalten, als würde er sich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche bewegen (Blinkersetzen nicht erforderlich).
Fahren im Verkehr
Die Prüfstrecke wählt der Fahrprüfer, wobei du einen Tel davon mit ihm mitfährst und einen Teil davon selbst. Einbezogen werden sowohl verkehrsberuhigte Gebiete als auch Ortsgebiete, Freilandstraßen und Autobahnen, wobei der Schwerpunkt auf Freilandstraßen liegt. Beurteilt werden neben der sicheren Fahrzeugbedienung das Einhalten der richtigen Sitzposition (Oberkörper muss von vorne gesehen eine Linie mit dem Motorrad bilden) und Körperhaltung (Oberkörper in sich zusammengesunken, Arme und Hände locker, Finger liegen entspannt um den Griff, zwei Finger auf Kupplung und Bremse, Beine und Füße locker, Knie leicht am Tank angelegt, Absatz am Raster eingehängt, Zehen in der Nähe der Fußhebel, Kopf angehoben) sowie die richtige Spiegeleinstellung. Zusätzlich sind alle Hinweise zu beachten, die auch für die Führerscheinklasse B gelten. Die Anweisungen des Prüfers erhältst du per Funk.
Erlebte Situationen
Downloads
Überprüfungen am Fahrzeug
Übungen im Langsamfahrbereich
Fahren im Verkehr
Erlebte Situationen
Sonstiges
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